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Telefonieren am Steuer

Nicht nur, dass Telefonieren am Steuer verboten ist, sondern schlicht jede Handynutzung ohne Freisprechanlage. Sollte man erwischt werden, führt Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mittlerweile zu einer Geldbuße von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Der Gesetzgeber erlaubt die Nutzung des Smartphones nur, wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt und der Motor abgestellt ist.

Wo das Fahrzeug dabei steht, ist nach einem unlängst gefälltem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm offensichtlich egal. Ursache bildete der Widerspruch eines Mannes, der beim Telefonieren am Steuer erwischt worden war. Er stand mit abgeschaltetem Motor an einer roten Ampel und bekam in der zweiten Instanz Recht. Denn das Handy-Verbot soll sicherstellen, dass der Fahrer beide Hände für die "eigentlichen Fahraufgaben" frei habe. Bei einem stehenden Auto mit ausgeschaltetem Motor fielen solche Fahraufgaben aber nicht an. Dabei mache es nach Ansicht der Richter auch keinen Unterschied, ob der Motor zuvor vom Fahrer durch Betätigen der Zündung manuell oder beim Stillstand des Autos automatisch abgeschaltet wurde.

Das dürfte vor allem Besitzer neuerer Autos freuen, deren Vehikel über eine spritsparende Start-Stopp-Automatik verfügen. Doch auch Fahrzeughalter, die den Motor manuell ausschalten, können laut dem Urteil beherzt zum Smartphone greifen - natürlich nur so lange, bis der Verkehr wieder rollt. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass es Orte gibt, die nicht zum Abstellen des Fahrzeug vorgesehen sind. Wer beispielsweise sein Fahrzeug auf dem Standstreifen abstellt, um zu telefonieren, läuft Gefahr ein noch viel höheres Bußgeld zahlen zu müssen.


Handy-Nutzung im Auto: Was ist verboten?

1. Auch Walkie-Talkies sind für Autofahrer tabu. Wer am Steuer ein solches Handfunkgerät benutzt, kann ebenso bestraft werden wie ein Fahrer, der mit dem Handy telefoniert.
2. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display ebenso ordnungswidrig ist.
3. Die Benutzung des Smartphones als Diktiergerät ist laut OLG Jena ebenfalls nicht gestattet.
4. Wer einen Anrufer während der Fahrt bzw. laufenden Motor wegdrückt, riskiert ein Bußgeld, da dies nach dem Oberlandesgericht Köln eine Nutzung des Mobiltelefons im rechtlichen Sinn darstellt.
5. Das gleiche gilt für das Navigationsgerät: Wer seine Route korrigieren oder die Einstellung anpassen möchte, muss dafür das Fahrzeug anhalten bzw. den Motor ausstellen. Jegliche Bedienung des Navigationsgerätes zieht ein Bußgeld nach sich.
6. Sitzt der Fahrlehrer auch auf dem Beifahrersitz - laut OLG Bamberg sei er doch der Fahrzeugführer und dürfe deshalb ebenfalls nicht telefonieren.

Handy-Nutzung im Auto: Was ist erlaubt?

1. Das bloße Umlagern eines Handys vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln.
2. Sollte das Handy beim Fahren in den Fußraum fallen, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren.
3. Straffrei bleibt laut OLG Hamm theoretisch auch, wer das Handy nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen. Allerdings glaubte das Gericht dieser Ausrede eines Beschuldigten nicht: Er musste zahlen.

[pg | 03.11.2014]

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