Telefonieren am Steuer
Nicht nur, dass Telefonieren am Steuer verboten ist, sondern schlicht jede Handynutzung ohne Freisprechanlage. Sollte man erwischt werden, führt Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mittlerweile zu einer Geldbuße von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Der Gesetzgeber erlaubt die Nutzung des Smartphones nur, wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt und der Motor abgestellt ist.
Wo das Fahrzeug dabei steht, ist nach einem unlängst gefälltem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm offensichtlich egal. Ursache bildete der Widerspruch eines Mannes, der beim Telefonieren am Steuer erwischt worden war. Er stand mit abgeschaltetem Motor an einer roten Ampel und bekam in der zweiten Instanz Recht. Denn das Handy-Verbot soll sicherstellen, dass der Fahrer beide Hände für die "eigentlichen Fahraufgaben" frei habe. Bei einem stehenden Auto mit ausgeschaltetem Motor fielen solche Fahraufgaben aber nicht an. Dabei mache es nach Ansicht der Richter auch keinen Unterschied, ob der Motor zuvor vom Fahrer durch Betätigen der Zündung manuell oder beim Stillstand des Autos automatisch abgeschaltet wurde.
Das dürfte vor allem Besitzer neuerer Autos freuen, deren Vehikel über eine spritsparende Start-Stopp-Automatik verfügen. Doch auch Fahrzeughalter, die den Motor manuell ausschalten, können laut dem Urteil beherzt zum Smartphone greifen - natürlich nur so lange, bis der Verkehr wieder rollt. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass es Orte gibt, die nicht zum Abstellen des Fahrzeug vorgesehen sind. Wer beispielsweise sein Fahrzeug auf dem Standstreifen abstellt, um zu telefonieren, läuft Gefahr ein noch viel höheres Bußgeld zahlen zu müssen.
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